Unser Verband

Im nachfolgenden möchten wir Ihnen unsere Aufgaben und die verschiedenen Gremien unseres Verbandes vorstellen. Unser Caritasverband ist ein eingetragener, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannter Verein. Der Einzugsbereich erstreckt sich über den Landkreis Haßberge sowie Bereiche des Landkreises Bamberg, die der Diözese Würzburg zugeordnet sind. Unsere Satzung wurde im Juli 1999 neu gefasst. Sie finden den Gesamttext hier.

Zweck, Aufgaben des Verbandes (Auszug aus der Satzung §2)

(1) Zweck des Verbandes ist die Förderung caritativer und sozialer Hilfen im Sinne der Präambel zu dieser Satzung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die caritative Gesinnung in der Kirche zu wecken und zu erhalten,
  • die Werke der Caritas in den Pfarreien zu fördern und das Zusammenwirken der auf dem Gebiet der Caritas tätigen Personen, Fachverbände, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften und Einrichtungen herbeizuführen,
  • Aktionen und Werke überörtlicher Bedeutung, insbesondere bei außerordentlichen Notständen, durchzuführen sowie bei diözesanen Aufgaben mitzuwirken,
  • in anderen Organisationen und Zusammenschlüssen mitzuwirken, soweit dort Aufgabengebiete sozialer und caritativer Hilfe berührt werden,
  • die soziale und caritative Facharbeit und ihre Methoden zu fördern und zu entwickeln,
  • soziale Berufe zu wecken und zu fördern sowie ehrenamtliche Mitarbeit anzuregen und zu begleiten,
  • die Ausbildung, Fortbildung und Schulung von Mitarbeitern zu vermitteln,
  • die Entwicklung im sozialen und caritativen Bereich zu steuern und zu beeinflussen,
  • die Anliegen der Caritas in Angelegenheiten von überpfarrlicher Bedeutung zu vertreten und mit den Behörden und sonstigen öffentlichen Organen zusammenzuarbeiten, insbesondere in der Sozial- und Jugendhilfe,
  • in Wahrnehmung seiner Aufgaben als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege die Vertretung seiner Gliederungen und korporativen Mitglieder in Angelegenheiten von überpfarrlicher Bedeutung und gegenüber überörtlichen Organen auszuüben,
  • die Caritas als Wohlfahrtsverband und die kirchliche Sozialarbeit im jeweiligen Sozialhilfeausschuß und Kinder- und Jugendhilfeausschuß zu vertreten,
  • den Verband in den von der Kirche auf Dekanats- oder Kreisebene gebildeten Gremien und deren entsprechenden Ausschüssen zu vertreten,
  • die Öffentlichkeit über Form, Inhalt und Bedeutung der caritativen Arbeit zu informieren und so ein besseres Verständnis für dieselbe zu wecken,
  • die Gründung und Unterhaltung sozialer und caritativer Einrichtungen und Dienste, soweit diese nicht von anderen kirchlichen Trägern und Organisationen wahrgenommen werden können.
  • die Protokolle der Mitgliederversammlungen der pfarrlichen Caritasvereine mit Jahresrechnung, Prüfungsbericht, Haushaltsplan und Stellenplan zur Kenntnisnahme entgegenzunehmen.

Der Vorstand

Als erstes Organ des Verbandes ist der Vorstand zu nennen. Der Vorstand vertritt den eingetragenen Verein gerichtlich und außergerichtlich und überwacht die laufende Geschäftsführung. Er besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, den Caritaspfarrern der Dekanate Ebern und Haßfurt sowie zwei weiteren Mitgliedern. Er tritt in der Regel monatlich zusammen.

Aufgaben des Vorstandes (Auszug aus der Satzung §10)

Dem Vorstand obliegt die Führung des Verbandes. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Caritasrates. Er handelt dabei nach einer vom Caritasrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Zum Vollzug der Beschlüsse aller Verbandsorgane bedient er sich seiner Geschäftsstelle (§ 4 Abs. 5). Für diese erlässt der Vorstand eine Geschäftsordnung nach einer vom Diözesancaritasverband empfohlenen Rahmengeschäftsordnung.

Dem Vorstand obliegen insbesondere:

  1. die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichtes, der geprüften Jahresrechnung und deren Vorlage über den Caritasrat an die Vertreterversammlung,
  2. die Erstellung, des jährlichen Entwurfes für den Gesamthaushaltsplan mit Stellenplan und dessen Vorlage über den Caritasrat an die Vertreterversammlung zur Beratung und Beschlussfassung,
  3. Entscheidungen über Personalangelegenheiten im Rahmen des genehmigten Haushalts- und Stellenplanes, soweit diese nicht delegiert sind,
  4. die Entscheidung über Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft (§6),
  5. Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen, soweit dies nicht delegiert ist,
  6. die Abwicklung von Grundstücksgeschäften bis zu DM 100.000,00 DM,
  7. die Aufnahme von Darlehen im lfd. Haushaltsjahr bis zur Höhe des in der letzten Steuerbilanz festgestellten, nicht zweckgebundenen Eigenkapitals.

Der derzeitige Vorstand

  • 1. Vorsitzender Johannes Simon
  • 2. Vorsitzender Michael Ziegler
  • Bettina Wegner-Schmidt
  • Birgit Bayer
  • Geschäftsführerin Anke Schäflein
  • stv. Geschäftsführer Georg Wagner (beratend, ohne Stimmrecht)
  • Assistent der Geschäftsführung Alexander Brix (ständiger Gast, ohne Stimmrecht)

Der Gründungsvorstand – Gründung am 06.02.1973

  • 1. Vorsitzender Martin Braterschofsky (1992 verstorben)
  • 2. Vorsitzende Dr. Lieselotte Berninger
  • Schriftführer Robert Schäfer
  • Kassier Ludwig Lang
  • Geschäftsführer Klaus Diedering

Der Caritasrat

Im Caritasrat als weiteres Organ sind neben dem Vorstand die Leitungen der Einrichtungen des KCV, weitere Vertreter der im Landkreis gelegenen caritativen Einrichungen sowie bis zu fünf persönliche Mitglieder tätig. Der Caritasrat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Aufgaben des Caritasrates (Auszug aus der Satzung §14)

§ 14 Aufgaben des Caritasrates

Dem Caritasrat obliegen folgende Aufgaben:

  • die Beratung und Beschlußfassung über den Tätigkeitsbericht, die geprüfte Jahresrechnung und den Haushaltsvoranschlag zur Vorlage an die Vertreterversammlung;
  • Genehmigung über Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstigen Rechten an Grundstücken, wenn deren Wert im Einzelfall die Summe von 100.000,– DM übersteigt;
  • die Genehmigung zur Aufnahme von Darlehen im lfd. Haushaltsjahr in Höhe des in der letzten Steuerbilanz festgestellten, nicht zweckgebundenen Eigenkapitals;
  • Erlaß einer Geschäftsordnung für den Vorstand;
  • die Beratung und Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, über neue Aufgaben und über die Bildung von Schwerpunkten im Landkreis, unter Beachtung der Empfehlungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung;
  • die Koordination caritativer Aktivitäten im Landkreis Haßberge.

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung (früher Mitgliederversammlung) als höchstes Gremium des Verbandes setzt sich aus dem Caritasrat, den geborenen korporativen Mitgliedern (Kirchenstiftungen und Pfarrgemeinderatsgremien), den sonstigen korporativen Mitgliedern (örtliche Caritasvereine), assoziiert koporativen Mitgliedern und den persönlichen Mitgliedern (die beiden letzten ohne Stimmrecht) zusammen. Eine Vertreterversammlung muß wenigstens einmal im Jahr stattfinden.

Aufgaben der Vertreterversammlung (Auszug aus der Satzung §16)

Der Vertreterversammlung obliegt insbesondere:

  • die Wahl der zu wählenden Mitglieder von Vorstand und Caritasrat und der beiden Verbandsrevisoren,
  • die Wahl von zwei Vertretern zur Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg, darunter der 1. Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied,
  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts von Vorstand und Caritasrat und des Prüfungsberichts der Verbandsrevisoren,
  • Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstandes und Genehmigung des Jahresvoranschlages mit Stellenplan,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes,
  • die Regelung des Mitgliedsbeitrags nach § 7 durch Beschluss (Erlass einer Beitragsordnung),
  • die Entscheidungen über alle Angelegenheiten, für die nicht Vorstand oder Caritasrat zuständig sind.