Unsere Grundsätze

Beratung und Betreuung sind kostenlos. 

Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.

Wir beraten unabhängig von Alter, Konfession, Herkunft, Weltanschauung oder sozialer Stellung.

Wir unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung.

Wir erwarten ihre aktive Mitarbeit.

Schulden- und Insolvenzberatung (anerkannte Stelle gem. § 305 InsO)

Sie können zu uns kommen, wenn

  • Sie ver- oder überschuldet sind und keinen Ausweg sehen
  • Ihre Schulden wachsen, obwohl Sie sich bemühen, sie zu verringern
  • Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Kreditraten bezahlen sollen
  • Sie von Pfändungen bedroht sind
  • Sie wegen der Schulden Streit in der Familie haben
  • Ihnen durch Ihre wirtschaftliche und familiäre Lage das Wasser bis zum Hals steht.

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass Sie Ihr Leben wieder eigenständig und selbstverantwortlich gestalten können.

  • Das versuchen wir durch:
    Beratungsgespräche, die alle Lebensbereiche miteinschließen, nicht nur die finanzielle Situation
  • Verbraucherinformation
  • Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen

Arbeitsweise und Angebote

  • Wir klären Ihre persönliche Situation
  • Wir informieren Sie über gesetzliche Leistungen, die Ihnen zustehen
  • Wir überprüfen die uns vorgelegten Unterlagen, erklären sie Ihnen und besprechen die weitere Vorgehensweise
  • Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf und verhandeln mit ihnen
  • Wir bemühen uns gemeinsam mit Ihnen und Ihren Gläubigern um für beide Seiten tragbare Lösungen zum Abbau Ihrer Schuldenlast
  • Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung für Ihr P-Konto aus
  • Wir arbeiten mit anderen sozialen Diensten und Fachberatungen zusammen

Unsere Schuldenberatung ist anerkannte Stelle gem. § 305 InsO für Insolvenzberatung. Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn.
Wir unterstützen sie dabei durch:

  • Information über das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Unterstützung beim Antrag für das gerichtliche Insolvenzverfahren
  • Begleitung in Verfahren

Die Schulden- und Insolvenzberatung ist gefördert durch den Landkreis Haßberge mit Mitteln des Freistaats Bayern.

Links:
www.schuldnerberatung-bayern.de
www.bag-sb.de
www.verbraucherzentrale-bayern.de
www.verbraucherzentrale.nrw
Schufa-Auszug beantragen (gelber Button „Jetzt beantragen“)

Soziale Schuldnerberatung mit Insolvenzberatung

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Vorlage Haushaltsplan

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Datum hinzugefügt: 28-12-2023
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Sortierhilfe

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Datum hinzugefügt: 28-12-2023
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Anmeldebogen Schuldner- und Insolvenzberatung

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Datum hinzugefügt: 25-09-2024

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr

Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Beratungstermine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der Öffnungszeiten)